Präsenzveranstaltung

Thema:
Erinnerung(en) an die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 – ein Erzählcafé
Veranstaltungstyp:
Präsenzveranstaltung im Rahmen der 10. Geschichtswoche
Zielgruppe:
Teilnehmer:innen der Geschichtswoche
Ort:
Hagen
Adresse:
Gebäude 2, Raum 1-3
Termin:
10.10.2024
Zeitraum:
18:00 - 20:00 Uhr
Leitung:
Janine Fubel M.A.
Gundula Pohl M.A.
Auskunft erteilt:
Janine Fubel , E-Mail: janine.fubel , Telefon: +49 2331 987-4786
Gundula Pohl , E-Mail: gundula.pohl , Telefon: +49 2331 987-4767

Vor 34 Jahren trat die Deutsche Demokratische Republik offiziell der Bundesrepublik bei. Der 3. Oktober wird seitdem als Nationalfeiertag, als Tag der Deutschen Einheit gefeiert. Jahrzehntelang wurde diese Geschichte als eine des Erfolges erzählt: Die Überwindung der „zweiten deutschen Diktatur“ durch die Bürger:innen der DDR, die in der friedlichen Revolution mündete – in der Wiedervereinigung der Deutschen im geeinten Land.

In den letzten Jahren werden ostdeutsche Stimmen immer lauter, die Zweifel an dieser Erfolgsgeschichte kundtun. Auch (post-)migrantische Stimmen fragen mit Blick auf die unmittelbar folgenden sogenannten Baseballschlägerjahre: „Wessen friedliche Revolution“? Denn auf die Jahre nach 1989 folgten keinesfalls überall die von Kohl versprochenen „blühenden Landschaften“, sondern Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit, Strukturverlust und massive Gewalt. Im Begriff der „Baseballschlägerjahre“ manifestiert sich die traumatisierende Erfahrung der Transformationszeit, der von Rassismus Betroffene oder queere Menschen in Ostdeutschland – nicht in derselben Intensität aber durchaus auch in Westdeutschland, wie der Blick bspw. nach Mölln verdeutlicht – ausgeliefert waren. Auch das Aufwachsen vieler Wende- und Nachwendekinder war durch die rohe Gewalt der Straße und das Gefühl, damit allein gelassen zu werden, geprägt. Zudem sah sich das bereits seit Jahrzehnten durch die Folgen der Deindustrialisierung betroffene Ruhrgebiet oder strukturschwache Regionen in ehemaliger „Zonennähe“ vom „Aufbau Ost“ ausgeschlossen bzw. ungerecht behandelt. Welche Wirkungen die deutsche Wiedervereinigung in diesen Regionen der Bonner Republik zeitigte, gerät jedoch kaum in den Blick, wird an die deutsche Wiedervereinigung erinnert.

Mehr als 34 Jahre nachdem Fall der Mauer, wollen wir über das Gespräch zu persönlichen Erlebnissen und Erinnerungen auf diese Zeit zurückschauen. In dem von Janine Fubel und Gundula Pohl angeleiteten Erzählcafé blicken wir vor allem auf Zweifel und Unsicherheiten, die auf die Transformation folgten und bis heute in Teilen der bundesdeutschen Gesellschaft kursieren. Die vielfältigen Erfahrungen der Fernunistudierenden, die diese Zeit in Ost- und Westdeutschland oder geografisch auch darüber hinaus erfahren oder beobachtet haben, sollen zu Wort kommen. Dabei hat die Methode des Erzählcafés nebenbei auch historische Bedeutung: Im Transformationsprozess entstanden besonders in Berlin viele Erzählcafés zu Beginn der 1990er Jahre für den Erfahrungsaustausch zwischen West- und Ostberliner Bürger:innen.

Online-Anmeldung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. (Wenn Sie eine verschlüsselte Übertragung der Daten wünschen, wählen Sie in der Adresszeile Ihres Browsers „https://“ statt „http://“ und laden Sie diese Seite neu.) Eine Bestätigung über Ihre Teilnahme senden wir in den nächsten Tagen an Ihre E-Mail-Adresse.

Ich melde mich für: Präsenzveranstaltung Erinnerung(en) an die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 – ein Erzählcafé (10.10.2024 in Hagen) verbindlich an.

Ich studiere im Studienabschnitt
Kontaktinformationen
Frau Herr
weitere Angaben

ja / nein

Die Kontaktliste umfasst E-Mail und Postadresse aller Teilnehmenden an der Veranstaltung, die ihr Einverständnis erklärt haben. Mit meiner Aufnahme in die Kontaktliste erkenne ich die folgende Datenschutzerklärung als für mich verbindlich an:

Datenschutzerklärung

„Mir ist bekannt, dass ich die mir überlassene Kontaktliste nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit anderen Studierenden sowie zur Bildung studentischer Arbeitsgruppen nutzen darf. Die Daten der Kontaktliste dürfen ausschließlich nur in diesem Sinne verwandt werden (Zweckbindungsgebot gem. § 16 Abs. 2 DSG NW). Insbesondere ist es untersagt, die Liste Dritten zu überlassen. Ein Verstoß gegen das Verbot der Weitergabe stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 34 DSG NW dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet wird.“

LG Public History | 28.06.2024